So gut wie alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für uns als approbierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen vor vorliegender Versicherung. Das gilt sowohl für die gesetzlichen, als auch für die privaten Krankenkassen.
Abrechnung der Kosten für Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte:
Wir sind als Vertragspsychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zugelassen. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Psychotherapie übernimmt. Sie müssen hierfür lediglich zum ersten Termin (und jeweils zu Beginn eines neuen Quartals) die Krankenkassenkarte (elektronische Gesundheitskarte) Ihres Kindes vorlegen und in der Praxis einlesen lassen. Eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt ist nicht notwendig.
Privatversicherte bei Beihilfeberechtigung
Bis zu 5 probatorische Sitzungen sind ohne vorherigen Antrag bei der Beihilfe möglich. Die Übernahme der Kosten sollte vor dem Beginn einer Psychotherapie geklärt sein. Hier müssen Sie die Antragsformulare bei der Beihilfestelle anfordern und die von der Psychotherapeutin zu bearbeitenden Teile rechtzeitig an uns weiterleiten. Bei Beihilfeversicherten müssen die PsychothrapeutInnen grundsätzlich unabhängig von der Länge der Therapie einen anonym verfassten Bericht an einen Gutachter verfassen, der die Psychotherapie genehmigen muss. Bewilligt die Beihilfestelle den Therapieantrag, schließt sich die Privatversicherung der Genehmigung an.
Privatversicherte
Je nach den individuellen Bestimmungen Ihrer privaten Versicherung, wird, falls Sie eine Versicherung für ambulante Psychotherapie für Ihr Kind abgeschlossen haben, eine individuell vereinbarte Anzahl von Stunden für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen von der Versicherung übernommen. Die Übernahme der Kosten sollte vor dem Beginn einer Psychotherapie geklärt sei. Hier müssen Sie ggf. Antragsformulare anfordern und die von uns zu bearbeitenden Teile rechtzeitig an uns weiterleiten.
Selbstzahler
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapie des Kindes/des Jugendlichen selbst zu tragen, müssen keine weiteren Formalitäten erfüllt sein. Die entsprechenden 50-minütigen Therapiesitzungen werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.