Sie möchten für psychische Probleme im Leben Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes gegebenenfalls eine Psychotherapie in Anspruch nehmen (bzw. du bist schon etwas älter und entscheidest dich selbst für die Inanspruchnahme einer Therapie bei einem/einer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin), dann werden im Folgenden die Voraussetzungen und der Ablauf einer solchen Therapie beschrieben.
Der Erstkontakt entsteht in der Regel durch einen Anruf (am sichersten am Mittwochmorgen während meiner Telefonsprechstunde) oder durch eine E-Mail. So kann zunächst besprochen werden, ob ein persönliches Erstgespräch bei Ihrem/deinem Anliegen hilfreich sein könnte, um abzuklären, ob eine Psychotherapie sinnvoll sein könnte, und- auch sehr wichtig-, ob in absehbarer Zeit Termine, zumindest für ein Erstgespräch in meiner Praxis möglich sind.
Im Erstgespräch lernen sich der/die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in kennen. Die Kinder, bzw. Jugendlichen, meist auch die Eltern, erläutern ihre Probleme und Fragestellungen und der/die Therapeut*in erklärt, inwieweit sie helfen und unterstützen kann, aber auch, wo die Psychotherapie allein vermutlich nicht helfen wird. Dieses Gespräch dient auch dazu, ob das Kind, bzw. der /die Jugendliche sich vorstellen kann, sich dem/der Therapeut*in anzuvertrauen. Denn immerhin dauert eine solche Therapie häufig Monate, manchmal sogar länger. Ohne Vertrauen wird es kaum möglich sein, alle Themen offen und ehrlich anzusprechen. Dass wir als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten der ärztlichen Verschwiegenheit bereits von ersten Kontakt an verpflichtet sind und niemanden gegenüber ohne ausdrückliche Zustimmung etwas weitertragen dürfen, ist selbstverständlich.
Nach dem Erstgespräch finden meist weitere Sprechstundentermine statt oder bei sehr akuten Problemen/ Krisen erfolgt eine sogenannte Akuttherapie. Es folgen sogenannte" probatorische" Sitzungen. Hier werden durch eine ausführliche Diagnostik die genaueren Problemlagen ermittelt und festgestellt, inwieweit sich die Patienten auf die eigentliche Therapie einlassen wollen und wann die eigentliche Therapie begonnen werden kann.
Die "eigentliche" Therapie beginnt nach erfolgter Zusage der Kostenübernahme durch die jeweiligen gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Vorher muss noch eine Stellungnahme des Haus- oder Kinderarztes vorliegen, der bescheinigt, dass keine körperlichen Krankheiten vorliegen, die gegen eine Psychotherapie sprechen.
Die einzelnen Therapiestunden dauern in der Regel 50 Minuten. Wir arbeiten in unserer Praxis nach verhaltenstherapeutischen Konzepten, so dass die Dauer der Therapie bei einer Kurzzeittherapie 24 Stunden, bei einer Langzeittherapie bis zu 80 Stunden umfasst. Hinzu kommen Bezugspersonenstunden Eltern, Lehrer u.a. , deren Umfang je nach Länge der Therapie und Notwendigkeit variiert (von den Krankenkassen sind 6 bis 15 Stunden vorgesehen).
Die Therapien können bei uns als Einzel- oder Gruppentherapie als auch als Kobinationstherapie zeitgleich oder hintereinander durchgeführt werden. Auch ist es möglich, dass zwei TherapeutInnen, soweit sie nach dem gleichen Verfahren ( bei uns Verhaltenstherapie) die Therapie abrechnen, gemeinsam die Therapie durchführen, indem eine Therapeutin die Einzeltherapie, die andere die Gruppentherapie durchführt.
Auch wenn es selbstverständlich ist, sollte noch erwähnt werden, dass der Erfolg einer Psychotherapie maßgeblich von der aktiven und motivierten Teilnahme aller Beteiligten abhängt.